Beratung
© 2007 Bauch-Raum
aktualisiert:
31.Janaur 2012
Hebammenpraxis Bauch-Raum - Beratung

Betreuung und Begleitung in der Schwangerschaft

Mit Ruhe, fundierten Kenntnissen und jeweils einer Stunde Zeit beantworte ich Ihre Fragen und gehe auf Ihre Bedürfnisse ein. Ihre Freuden und Ängste sind mir nichts Fremdes. Ich werde Sie mit Ihnen teilen und mit Respekt begegnen. Verschwiegenheit ist selbstverständlich und Inhalt des Hebammenkodexes.

Sie haben die Möglichkeit, alle Schwangerschaftskontrollen durch mich ausführen zu lassen. Die Kontrollen beinhalten alle empfohlenen und vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Die Kosten werden von den Krankenkassen vollumfänglich übernommen.

Für Ultraschalluntersuchungen überweise ich Sie in ein Spital, zu einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens. Es ist mir leider nicht möglich Schwangerschaftskontrollen auszuführen, wenn Sie: Mehr als ein Baby erwarten, an einer schwerwiegenden systematischen Erkrankung leiden, die eine spezifische Überwachung der Schwangerschaft notwendig machen würde.


Termine:
Nach Vereinbarung mit Lynnett Valentini:
E-Mail: Lynnett

Kosten:
Werden von allen Krankenversicherungen übernommen. Zum Beginn


Hebammensprechstunde

Nach dem positiven Schwangerschaftstest ergeben sich schnell Freuden, Fragen und auch Ängste. Selbst schon bei dem „Verdacht“ schwanger sein zu können, stellen sich viele Unsicherheiten ein. In einer Hebammensprechstunde dürfen Sie offen über Ihre Emotionen im Umgang mit der neuen Situation reden und erhalten fachkundige Hilfe, Adressen von anderen weiterführenden Fachpersonen und natürlich Antworten auf Ihre vielen Fragen. Auch im Verlauf einer Schwangerschaft ergeben sich immer wieder neue Situationen, die es manchmal notwendig erscheinen lassen, sich mit einer Fachperson zu beraten. Dann ist eine Hebammensprechstunde ideal.

Oder möchten Sie keine Geburtsvorbereitungskurs besuchen, so können Sie hier Ihre Fragen stellen und erhalten über alle Belange rund um Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach kompetente Auskunft. Mit Zeit und Ruhe, Respekt und Verständnis, Wissen und Können bin ich für sie da.

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Termine:
Nach Vereinbarung mit Lynnett Valentini:
E-Mail: Lynnett

Kosten:
Taxpunkte nach empfohlenen Tarifen der Santèsuisse und des Schweizer Hebammenverbandes. Die Kosten werden NICHT von allen Krankenversicherungen übernommen. Zum Beginn


Wochenbettnachsorge

Während 10 Tagen nach der Geburt dürfen Sie, nach KVG, die Nachsorgebetreuungen durch eine Hebamme beanspruchen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie eine Hausgeburt oder eine ambulante Geburt in einem Spital oder Geburtshaus planen. Nach der Geburt und nach einem regulären, unkomplizierten Wochenbettaufenthalt von ca.4-7 Tagen, ist es hingegen nicht immer zwingend notwendig, diese Dienstleistung umfänglich auszuschöpfen. Es kann aber auch vorkommen, dass eine Nachsorge über den 10.Wochenbetttag hinaus, notwendig erscheint. Auf schriftliche Verordnung Ihrer Ärztin/Ihres Arztes ist dies ohne Probleme möglich.

Wir begleiten Sie, auch wenn Sie das Spital nicht mit ihrem Baby gemeinsam verlassen konnten.

Die Nachsorge umfasst:

Lynnett Valentini Hebamme HF ( Furtal, Wehntal, angrenzente aargauer Gemeinden) andere Orstschaften auf Anfrage
E-Mail: Lynnett

Kosten:
Die Kosten sind feste Bestandteile der Grundversicherung und werden von allen Krankenversicherungen ohne Selbstbehalt übernommen. Zum Beginn


Stillberatung

Sie haben während Ihrer Stillzeit die Möglichkeit mit der Unterstützung Ihrer Krankenkasse 3 Stillberatungen in Anspruch zu nehmen.

Zum Beispiel bei:

  • Schmerzenden und / oder wunder Brustwarzen
  • Milchstau und / oder Brustentzündung
  • Unzureichender Milchbildung
  • Übermässige Milchbildung
  • Unzureichendes Trinkverhalten des Kindes
  • Unzureichende Gewichtszunahme des Kindes
  • Abstillwunsch
  • Stillen und die Wiederaufnahme der ausserhäuslichen Tätigkeit
  • Abpumpen der Muttermilch und Aufbereitung
  • Muttermilchvorräte anlegen, z.B. für vorübergehende Abwesenheit der Mutter
  • …etc
 

Lynnett Valentini Hebamme HF
E-Mail: Lynnett

Kosten:
Die Kosten sind feste Bestandteile der Grundversicherung und werden von allen Krankenversicherungen ohne Selbstbehalt übernommen und darüber hinaus mit ärztlicher Überweisung. Zum Beginn